Neustart des Investitionszuschusses zur Barrierereduzierung
Ab dem 8. April 2026 können Sie wieder Zuschüsse beantragen, um Barrieren an Haus und Wohnung zu reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen, zur Schaffung von Bewegungsflächen sowie zur Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen. Fördervoraussetzungen und Konditionen bleiben unverändert.
Antragstellung bei KFW wieder möglich
Ab sofort können Sie wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden beantragen – zu unveränderten Fördervoraussetzungen und Konditionen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag nur stellen können, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Die KfW fördert den altersgerechten Umbau und Barriereabbau, um Wohnkomfort zu steigern und Unabhängigkeit zu erhalten. Wichtige Programme sind der Zuschuss 455-B (bis 6.250 €) und der Kredit 159 (bis 50.000 €). Diese Mittel sind für Eigentümer und Mieter verfügbar, oft unabhängig vom Alter
Das KfW-Programm 455-B (Barrierereduzierung) fördert den altersgerechten Umbau von Bestandsimmobilien mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Es unterstützt Maßnahmen, die Barrieren im Wohnraum abbauen, den Komfort steigern und das Wohnen im Alter ermöglichen.
Wichtige Eckdaten zum Programm 455-B:
- Zielgruppe: Privatpersonen (Eigentümer und Mieter) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Förderung: Zuschuss von 10 % bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten.
- Höhe: Maximal 6.250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen.
- Förderfähige Kosten: Bis zu 25.000 EUR für Einzelmaßnahmen, bis zu 50.000 EUR für das Ziel "Altersgerechtes Haus".
- Maßnahmen:
- Umbau von Badewannen zu Duschen, Anpassung von Sanitärräumen.
- Schwellenabbau, Verbreiterung von Türen, Einbau von Aufzügen.
- Installation von Smarthome-Systemen (Assistenzsysteme).
- Wohnraumanpassung (Raumgeometrie).
- Voraussetzungen: Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen über das KfW-Zuschussportal erfolgen. Die Umsetzung muss in der Regel durch Fachunternehmen erfolgen. Alternativ steht der Kredit 159 ("Altersgerecht Umbauen") zur Verfügung.
Die Wohnberatungsstellen vom „Netzwerk Wohnen RheingauTaunus“ beraten auch zu Fördermöglichkeiten. Unter diesem Link finden Sie eine Übersicht der Wohnberatungsstellen im Netzwerk und Informationen zu Ansprechpartnern in Ihrer Kommune:
https://www.netzwerk-wohnen-rheingautaunus.de/wohnberatung/beratungsstellen