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Finanzierungshilfen - Woher kommt das Geld?

Für Maßnahmen der Wohnungsanpassung gibt es Zuschüsse von verschiedenen Institutionen. Die Voraussetzungen, diese zu erhalten, sind jeweils besonders zu beachten. Umbaumaßnahmen von Haus oder Wohnung können erhebliche Kosten verursachen. Die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum und speziell die Wohnanpassung für ältere, pflegebedürftige Menschen wird mit verschiedenen Finanzierungshilfen gefördert.

Sofern die Wohnungsanpassung durch altersbedingte Mobilitätseinschränkungen und Pflegebedürftigkeit notwendig wird, fallen einige der Umbaumaßnahmen, z. B. Türverbreiterungen, festinstallierte Rampen, Treppenlifte oder der Austausch von Bade- und Duschwanne, in den Bereich der Pflegeversicherung (§ 40 Sozialgesetzbuch (SGB) XI (4)). Zuschüsse werden gewährt, sofern durch die Maßnahme die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung wiederhergestellt werden kann. Die Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall geprüft und richtet sich nach den entstehenden Kosten und den Einkommensverhältnissen des Antragstellers.

Über die Möglichkeiten und Formen für bautechnische Veränderungen, barrierefreie Ausstattungen, den Einsatz von Hilfsmitteln informieren unsere WohnberaterInnen. Die Wohnsituation vor Ort wird analysiert und gemeinsam werden Lösungsmöglichkeiten entwickelt für die Planung der erforderlichen Maßnahmen. Dazu gehört auch die Information über aktuelle Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zur Wohnanpassung.

Mieter, die ihre Wohnung barrierefrei umbauen wollen, brauchen dafür die Einwilligung des Vermieters. Ausgenommen davon ist der Einbau von Ausstattungsgegenständen wie z. B. Haltegriffe oder technische Hilfen, die jederzeit wieder rückgängig gemacht werden können. Soll jedoch z. B. ein Treppenlift eingebaut oder Türen verbreitert werden, so bedarf es einer Einverständniserklärung durch den Vermieter. Hat der Vermieter einer Wohnanpassung zugestimmt, so hat er bei der Umsetzung der Maßnahmen ein Mitspracherecht und darf Bedingungen und Auflagen z. B. hinsichtlich Material und Gestaltung stellen. Außerdem kann er eine Kaution für den späteren Rückbau der Veränderung verlangen. Aufgrund der wachsenden Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum haben jedoch viele Vermieter Interesse an solchen Modernisierungsmaßnahmen, durch die der Mietwert steigt, und werden von Rückbau-forderungen Abstand nehmen. In den meisten Fällen wird man gemeinsame Lösungen finden. Dabei unterstützen Sie unsere Wohnberater/innen. Die Kosten für die Umbauten hat der Mieter zu tragen bzw. er beantragt Zuschüsse und Finanzierungshilfen bei den zuständigen Stellen.